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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Der Amtsbezirk eines ÖbVIs entspricht dem Amtsbezirk einer unteren Vermessungsbehörde. Innerhalb seines Amtsbezirkes ist der ÖbVI zur Durchführung von Katastervermessungen und Abmarkungen verpflichtet. Darüber hinaus können ÖbVI Katastervermessungen und Abmarkungen im gesamten Freistaat Sachsen durchführen.

Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Freistaat Sachsen

Faltblatt Verzeichnis der ÖbVI

Faltblatt, Stand: 18.01.2024

Faltblatt Verzeichnis der ÖbVI
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