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INSPIRE Datensatz bzw. Datenserie Reiter "Zugriff"

Alle in der Tabelle enthaltenden Metadatenelemente werden entsprechend den Grundsätzlichen Metadatenelementen für Datensätze und Serien erfasst..
Alle Metadatenelemente mit INSPIRE Besonderheiten sind unter der Tabelle aufgeführt.

Metadatenelemente verpflichtend bedingt verpflichtend optional
Geodatenlink X
Anwendungseinschränkungen X
Sicherheitseinstufung X

 

Zugriffseinschränkungen

verpflichtend bedingt verpflichtend optional
INSPIRE X

Eingabe: Auswahl und Freitext

  • weitere Erläuterungen im Kapitel "Grundsätzliche Metadatenelemente nach ISO- und GDI-DE-Festlegungen" im Reiter "Zugriff" im Feld "Zugriffseinschränkungen"
  • laut INSPIRE wird mindestens ein Element "andere Beschränkungen" gefordert
      Zugriffseinschränkungen.jpg Zugriff_Liste.jpg
     
  • die Füllung des sich öffnenden leeren Feldes muss laut INSPIRE
    • ein Element aus der Liste der Beschränkungen des öffentlichen Zugangs nach Artikel 13(1) a) - h) der INSPIRE-Richtlinie oder "Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen" enthalten.
        Zugriff_keine.jpg
       
    • Falls mehrere Zugriffsbeschränkungen aus dieser Liste zutreffen, so müssen mittels plus.jpg "2" mehrere Felder angelegt werden. Pro Feld wird "andere Beschränkungen" ausgewählt und anschließend die zutreffende Beschränkung mittels des Buttons Schraubenschlüssel.jpgaus der sich öffnenden Liste ausgewählt.
        Zugriffseinschränkungen_13.jpg
       
      O D E R
       
    • "Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen" enthalten, wenn keine Zugriffsbeschränkungen für den Datensatz bzw. die Serie vorliegen.
        Zugriffseinschränkungen_keine Beschränkungen.jpg
       
  • Liste der Beschränkungen des öffentlichen Zugangs nach Artikel 13(1) a) - h) der INSPIRE-Richtlinie enthält:
     
    Grund nach Artikel 13(1) a) - h) der INSPIRE - Richtlinie: Zugang beschränkt, weil dieser nachteilige Auswirkungen hätte auf… deutschsprachiger Begleittext
    … a) die Vertraulichkeit der Verfahren von Behörden, sofern eine derartige Vertraulichkeit gesetzlich vorgesehen ist; Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(a) der INSPIRE-Richtlinie: a) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Verfahren von Behörden
    … b) internationale Beziehungen, die öffentliche Sicherheit oder die Landesverteidigung; Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(b) der INSPIRE-Richtlinie: b) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf internationale Beziehungen, die öffentliche Sicherheit oder die Landesverteidigung
    … c) laufende Gerichtsverfahren, die Möglichkeiten einer Person, ein faires Verfahren zu erhalten oder die Möglichkeiten einer Behörde, Untersuchungen strafrechtlicher oder disziplinarischer Art durchzuführen; Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(c) der INSPIRE-Richtlinie: c) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf laufende Gerichtsverfahren
    … d) die Vertraulichkeit von Geschäfts- oder Betriebsinformationen, sofern das innerstaatliche Recht oder das Gemeinschaftsrecht diese Vertraulichkeit vorsieht, um berechtigte wirtschaftliche Interessen, einschließlich des öffentlichen Interesses an der Wahrung der statistischen Geheimhaltung und des Steuergeheimnisses, zu schützen; Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(d) der INSPIRE-Richtlinie: d) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit von Geschäfts- oder Betriebsinformationen
    … e) Rechte des geistigen Eigentums; Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(e) der INSPIRE-Richtlinie: e) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Rechte des geistigen Eigentums
    … f) die Vertraulichkeit personenbezogener Daten und/oder Akten über eine natürliche Person, sofern diese der Bekanntgabe dieser Informationen an die Öffentlichkeit nicht zugestimmt hat und sofern eine derartige Vertraulichkeit nach einzelstaatlichem oder gemeinschaftlichem Recht vorgesehen ist; Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(f) der INSPIRE-Richtlinie: f) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit personenbezogener Daten
    … g) die Interessen oder den Schutz einer Person, die die angeforderte Information freiwillig zur Verfügung gestellt hat, ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein oder verpflichtet werden zu können, es sei denn, dass diese Person der Herausgabe der betreffenden Informationen zugestimmt hat; Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(g) der INSPIRE-Richtlinie: g) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf den Schutz einer Person
    … h) den Schutz der Umweltbereiche, auf die sich die Informationen beziehen, wie z. B. die Aufenthaltsorte seltener Tierarten. Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(h) der INSPIRE-Richtlinie: h) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf den Schutz von Umweltbereichen

 

Nutzungseinschränkungen

verpflichtend bedingt verpflichtend optional
INSPIRE X

Eingabe: Auswahl und Freitext

  • weitere Erläuterungen im Kapitel "Grundsätzliche Metadatenelemente nach ISO- und GDI-DE-Festlegungen" im Reiter "Zugriff" im Feld "Nutzungseinschränkungen"
  • INSPIRE fordert die Auswahl des Feldes “andere Beschränkungen”. In dem neu erscheinenden leeren Feld sollen die Beschränkungen für die Nutzung (z. B. Lizenzbedingungen) und ggf. den Zugang näher erläutert werden.
  • Sollten keine Beschränkungen oder unbekannte Nutzungsbedingungen vorliegen, wird empfohlen, als Freitext „Es gelten keine Bedingungen“ O D E R "Bedingungen unbekannt" anzugeben. Eine „unbekannte“ Bedingung ist aber für den Nutzer nicht hilfreich und sollte möglichst konkretisiert werden.
     

Datensatz bzw. Serie erfassen
Dienst erfassen