Was machen wir?
Grundlage für die Aufgaben des GeoSN bildet das Gesetz über das Geoinformationswesen im Freistaat Sachsen. Dieses Gesetz enthält zum einen das Sächsische Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) und zum anderen das Sächsische Geodateninfrastrukturgesetz (SächsGDIG).
Aufgaben des GeoSN
- Grundlagenvermessung (Herstellung des geodätischen Raumbezuges durch Einrichtung, Nachweis und Erhaltung der Raumbezugs-, Höhen- und Schwerefestpunktfelder und Betreiben des Satellitenpositionierungsdienstes)
- Bereitstellung des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (Digitales Landschaftsmodell, Digitales Geländemodell, Digitale Orthophotos)
- Bearbeitung und Herausgabe der amtlichen topographischen Landeskartenwerke und Sonderkarten
- Feststellung, Abmarkung und Erstellung der Dokumentation der Staats- und Landesgrenzen
- Topographische Landesaufnahme
- Führung der Luftbilddokumentation
- Entwicklung von Verfahren zur Führung eines modernen Liegenschaftskatasters
- Fachaufsicht über 13 untere Vermessungsbehörden und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbV) im Freistaat Sachsen
- Widerspruchsbehörde für Widersprüche gegen Verwaltungsakte der unteren Vermessungsbehörden, der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sowie der nach § 2 Abs. 5 des SächsVermKatG zuständigen Stellen
- Zuständige Stelle für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie
- Umstellung auf neues AAA-Modell (bundeseinheitliches Modell zur Führung der Daten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters)
- Unterstützung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern bei der Koordinierung der Geodateninfrastruktur
Sachsen
(Organisations-, Geodaten-, Metadatenmanagement) - Administration der Geodateninfrastruktur Sachsen (Konzeption, Implementierung und Betreuung der zentralen Komponenten, Monitoring und Reporting, Qualitätsmanagement)
